Die Laser Behandlung von Kurzsichtigkeit
Lasik Operation bei Kurzsichtigkeit
Wie funktioniert solche Laserbehandlung?Aber was genau bedeutet der Begriff Lasik?
Bei der Lasik Operation handelt es sich um die am häufigsten eingesetzte Operationsmethode der Hornhautkorrektur. Die eingesetzte Kombination von Schnitttechnik und modernem Laser erzeugt bereits einen Tag nach der Behandlung ein optimales Sehvermögen ohne Brille und ohne Schmerzen. Die Erfolgsquote der Lasik Operation bei Kurzsichtigkeit liegt bei ungefähr 90 Prozent.
Eine Lasik Operation bei Kurzsichtigkeit verändert die Lichtbrechkraft des Auges dermaßen, dass der Brennpunkt auf der Netzhaut gebündelt wird, welches auf vorgenommene Änderungen an der Hornhaut zurückgeführt werden kann. Alle Vorgänge dieser sehr präzisen Operation sind computergesteuert, wobei die Lasik Operation bei Kurzsichtigkeit um einen ambulanten Eingriff in fünf Schritten erfolgt:
- Zuerst wird das Auge mit Augentropfen betäubt. Lidsperrer halten das Auge während des Eingriffes geöffnet.
- Anschließend erfolgt der sogenannte Ansaugvorgang. Ein aufgesetzter Saugring fixiert das Auge und übt einen leichten Druck auf dieses aus.
- Mit einem Mikrokeratom (Schneidewerkzeug) wird ein hauchdünner Streifen der Hornhaut erst präpariert und anschließend nach oben weggeklappt.
- Dann kommt der Excimer-Laser zum Einsatz. Er modelliert die tiefer liegenden Hornhautschichten je nach vorliegender Fehlsichtigkeit.
- Das hochgeklappte Hornhautstück wird zurückgeklappt, es saugt sich von selbst wieder fest und verwächst wieder.
Patienten, die eine Lasik Operation bei Kurzsichtigkeit über -5 Dioptrien durchführen lassen, müssen mit einer Verschlechterung des Sehvermögens bei Dämmerung und in der Nacht rechnen. Eine Nachbehandlung bei unzureichender Korrektur ist jederzeit möglich.
Die Kosten für eine derartige Operation belaufen sich zwischen 1300 und 2500 Euro pro Auge. Eine Erfragung der Kostenübernahme seitens der Krankenkasse sollte unbedingt vorher erfragt werden, obwohl hier die Chancen als eher negativ zu betrachten sind. Denn die Krankenkassen bezeichnen eine Laserkorrektur der Kurzsichtig immer noch als Form der Schönheitschirurgie und verweigern häufig die Übernahme der Kosten. Der Eingriff entspricht in den meisten Fällen keiner medizinischen Notwendigkeit und muß daher aus eigener Tasche bezahlt werden. Ob sich das auf Dauer für die Krankenkassen rechnet sei dahingestellt - denn so fallen wohl regelmässige Kosten für Sehhilfen an, die im Laufe der Jahre in Summe wahrscheinlich höhere Kosten als eine einmalige Operation verursachen.